Mediationen

Konfliktlösung statt Konfrontation

Schlichten statt richten

Ein erfahrener Rechtsberater versucht zu vermitteln; Probleme zu lösen, ohne den Beizug von teuren Rechtsanwälten, Gerichten. So verhindert er hohe Gerichtskosten und lange Gerichtsverfahren, die alle Parteien nur psychisch belasten.

Hauptgebiete :

  • Scheidung / Trennung / Eheschutzverfahren
  • Konflikte am Arbeitsplatz
  • Erbschaftsfragen
  • Probleme mit Behörden
  • Probleme mit der Fürsorge oder dem Sozialamt
  • Probleme mit Behörden und Amtsstellen
  • Probleme mit der Vermieter
  • andere Probleme und Konflikte


Hier finden Sie noch einige wichtige Punkte, die beachtet werden müssen

Ich biete Ihnen Einzel - und/oder Gruppengespräche und Vermittlungen an.

Eine Mediation kann nur Erfolg haben, wenn keine Gerichtsverfahren angestrebt oder sogar anhängig gemacht wurden. Während der Mediation dürfen auch keine neuen rechtlichen Verfahren eingeleitet werden, dazu verpflichten sich beide Parteien.

Ich führe eine Sitzung mit allen beteiligten Parteien durch und es wird versucht, eine optimale Lösung zu finden und diese dann auch gleich in die Tat umzusetzen.

Die Kosten einer solchen Einzelsitzung sind Fr. 350.- ( egal welcher Zeitaufwand ) und werden vom Antragssteller beglichen oder bei einem Vergleich oder Lösung werden diese Kosten halbiert und jeder trägt seinen eigenen Kostenanteil.

Für das abschliessende Verfahren ( Vereinbarung, Abmachung und schriftliche Festhaltung der vereinbarten Punkte ) entsteht eine einmalige Gebühr von Fr. 250.- und alle effektiven Kosten.

Die Kosten einer Mediation sind also wesentlich günstiger als ein Gerichtsverfahren.

Es entstehen somit Kosten in der Höhe von ca. Fr. 500.- bis Fr. 600.-

Die Gerichtskosten sind um das vielfache höher, insbesondere bei hohen Streitwerten.
Zudem muss die unterlegene Partei der obsiegenden Partei noch Prozessentschädigungen ausrichten und allenfalls Anwaltskosten übernehmen.

Es lohnt sich also in jedem Fall eine Mediation zu versuchen.

Sollte es bei der ersten Sitzung zu keiner Einigung kommen, kann eine zweite Sitzung beantragt werden. Die Kosten einer solchen Sitzung sind dann nur noch Fr. 250.-

Zudem kann vom Vermittler ein Schlussurteil verlangt werden, welches nicht rechtsverbindlich ist und von den Parteien nicht zwingend akzeptiert werden muss.

Sollten die Parteien sich jedoch an den Inhalt des Urteils halten und beide Parteien nicht innert 10 Tagen den Richter oder das Gericht oder eine andere für den Gerichtsfall entscheidende Gerichtsinstanz anrufen und den Fall anhängig machen gilt das Schlussurteil als verbindlich für beide Parteien.

Das bedingt dass alle inhaltlichen Punkte und vor allem Zahlungen, Zahlungsziele und Abmachungen genau eingehalten werden müssen.

Der Vermittler ist weder parteiabhängig, noch führt er mit einer einzelnen Partei anderswertige Verhandlungen um seine Neutralität nicht zu gefährden.

Die Sitzungen werden protokolliert und auf einem Diktiergerät aufgenommen für den internen Gebrauch und evt. andere Sitzungen. Diese Aufnahmen werden keiner Partei für Gerichtsverfahren zur Verfügung gestellt.

Der Vermittler wird nur bei strafrechtlichen relevanten Tatsachen die Strafverfolgungsbehörden kontaktieren und allenfalls Strafanzeige erstatten bei Offizialdelikten.

Die Sitzungen werden innerhalb von 4 Wochen anberaumt.

Zu den Sitzungen sind keine Rechtsanwälte zugelassen.


Versuchen Sie eine Vermittlung, es kann sich lohnen.

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf und rufen Sie mich für weitere Fragen an. 

 

 

Weber-Rechtsberatungen